Letzte Aktualisierung: 24. August 2023

Mehmet Horuş 16. Juni 2017 Türkei

Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts betreffs Windkraftanlagen-Projekt in Çeşme (Türkei)

Diese Entscheidung des Obersten türkischen Verwaltungsgerichts ist eine der wichtigsten betreffs Windparkanlagen in der Türkei.

Mehmet Horus
Mehmet Horuş, Rechtsanwalt für Umweltrecht

Eine der wichtigsten Fragen und Diskussion im Rahmen des ABK Wind-Energie-Projekts in Çeşme (Türkei) ist der Bau inmitten eines Naturschutzgebiets.

Es handelt sich um eine neue Art von Windparks, zu der türkische Gerichte noch keine klare Haltung und Rechtsprechungs-linie erkennen lassen.
Natürlich lässt sich die bisherige Zurückhaltung der Richter mit der positiven Haltung zu erneuerbaren Energien erklären.
Doch nach den bestehenden türkischen Naturschutzgesetzen sollte es nicht erlaubt sein, in Naturschutzgebieten Windparks zu installieren.

Aufgrund dieser aktuellen Probleme hat das Ministerium für Umwelt und Stadtplanung im Januar 2017 eine Entscheidung mit dem Namen „Grundregel für Windparks in Naturschutzgebieten“ (DOĞAL SİT ALANLARINDA RÜZGÂR ENERJİSİ SANTRALLERİ (RES) İLKE KARARI) herausgegeben.

Nach dieser Entscheidung durch das Ministerium für Umwelt und Stadtplanung sollten Windanlagen mindestens 300 m Abstand zu Naturschutzgebieten haben.
Zwar kann man über diese Entfernung von 300 Metern noch diskutieren. Allerdings wurden durch die Entscheidung auch wissenschaftliche Tatsachen immerhin teilweise rechtlich akzeptiert.

Die landläufige Annahme, dass die Windparks keine negativen Auswirkungen auf die Natur in der unmittelbaren Umgebung haben, wurde damit offiziell widerlegt.
Bei der Erteilung der Baugenehmigung für den ABK Windpark in Çeşme wurden diese negativen Umwelteffekte auf Naturschutzgebiete von den türkischen Behörden völlig ignoriert. Stattdessen gingen die Behörden lediglich von sehr geringen Schäden an der Natur durch den Bau des Fundaments aus.

Das Oberste türkische Verwaltungsgericht entschied schließlich, dass dieses Vorgehen der Behörden nicht akzeptabel ist. Diese „punktuelle“ oder „fragmentarische“ Planung sei aus wissenschaftlichen und rechtlichen Aspekten heraus falsch.

Bei der Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen der Baugenehmigung müssten die gesamten Auswirkungen auf die Natur geprüft werden. Deshalb erklärte das Oberste türkische Verwaltungsgericht die gesamte Baugenehmigung für die ABK Windparks für nichtig.
Diese Entscheidung des Obersten türkischen Verwaltungsgerichts ist eine der wichtigsten bezüglich Windparkanlagen in der Türkei.
Diese Gerichtsentscheidung ist auch deshalb so wichtig, weil sie juristische Wege für andere Klagen eröffnet, zum Beispiel gegen Grundstücksenteignungen, Windparklizenzen usw. Jetzt kann gegen solche Maßnahmen in jedem Fall Widerspruch eingelegt werden.
Geschädigte Grundstückseigentümer haben jetzt die Möglichkeit, auf der Basis der Entscheidung durch das Oberste türkische Verwaltungsgericht in den unteren Gerichtsinstanzen Klage gegen den ABK zu erheben.
Alle bis jetzt erteilten Genehmigungen für diese Windparks müssen noch einmal geprüft werden.

Mehmet Horuş
Rechtsanwalt für Umweltrecht